Die Situation rund um das Coronavirus löst viele Fragen aus, für jeden Einzelnen, aber auch für die Verantwortlichen im Sport. Wir haben deshalb die uns bekannten Informationen für Sie zusammengetragen.
Update 07.01.2021
Die zuletzt gültige Version der CoronaSchVO wurde verlängert und ist gültig bis 31.01.2021. Link
Update 15.12.2020
Die Corona-Schutzverordnung wurde überarbeitet. Die neue Verordnung mit Gültigkeit ab 16. Dezember 2020. Link
Update 01.12.2020
Die Stadt Essen hat dies gestern noch mit einer Allgemeinverfügung ergänzt, die auch Vereinsheime betrifft. Das Land NRW hat mit der ab 01.12.2020 gültigen Coronaschutzverordnung verfügt, dass es ein prinzipielles Verbot für den Betrieb von Gaststätten usw. gibt. Dem ist die Stadt Essen mit der gestrigen Allgemeinverfügung vom 30.11.2020, gültig ab 01.12.2020, dahingehend gefolgt, dass der § 14 Abs. 1 Satz 1 Coronaschutzverordnung NRW (Gastronomie, Betrieb von Gaststätten usw.) in dieser Allgemeinverfügung um die Einrichtung „Vereinsheime“ ergänzt wurde. Darunter sind Räumlichkeiten zu fassen, die im Eigentum von eingetragenen Vereinen stehen bzw. von solchen betrieben werden. Link zur Allgemeinverfügung der Stadt Essen
Update 30.11.2020
Die Corona-Schutzverordnung wurde überarbeitet. Die neue Verordnung gilt bis zum 20. Dezember 2020. Link
Update 10.11.2020
Die CoronaSchVO wurde mit Gültigkeit ab 10.11.2020 abgeändert Link
Update 04.11.2020
Bezüglich der Regelungen zum Rehasport in Gruppen kursierten unterschiedliche Auffassungen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat hierzu auf seinen Internetseiten eine Klarstellung veröffentlicht: Link
Sport, Kultur und Freizeit |
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Update 04.11.2020
Gestern wurde durch die Stadt eine Pressemeldung veröffentlicht: https://www.essen.de/meldungen/pressemeldung
Darin geht es u.a. um die Schließung der städtischen Sportanlagen:
Schließung der städtischen SportanlagenDie städtischen Sportanlagen und –plätze bleiben ab sofort täglich ab 16 Uhr geschlossen, auch die Anlagen in eigenverantwortlicher Nutzung der Vereine (EVN).
„Damit soll sichergestellt werden, dass die Regelungen der Coronaschutzverordnung zur Untersagung des Freizeit- und Amateursportbetriebes auf öffentlichen Anlagen besser kontrolliert und umgesetzt werden können. Diese Entscheidung der Verwaltung wurde mit dem Essener Sportbund e.V. (Espo) abgestimmt. Ausgenommen von der Schließung ist die sogenannte „Jedermann“-Sportanlage Schillerwiese im Stadtwald. Auch der Schulsport kann weiterhin in und auf allen städtischen Sportanlagen stattfinden.
Für den nach der Coronaschutzverordnung zugelassenen Individualsport stehen weiterhin die städtischen Grünanlagen und der Grugapark zur Verfügung. Bolzplätze gelten nicht als Sportanlagen, sondern werden wie Spielplätze behandelt. Damit können diese geöffnet bleiben.“
Dann wurde in der Allgemeinverfügung der Stadt Essen vom 30.10.2020 darauf hingewiesen, dass der § 14 Abs. 1 Satz 1 um die Einrichtung „Vereinsheime“ ergänzt wird. Darunter sind Räumlichkeiten zu fassen, die im Eigentum von eingetragenen Vereinen stehen bzw. von solchen betrieben werden. Für diese gilt demnach in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1, dass der Betrieb bis zum 30. November 2020 untersagt ist.
Link zur Allgemeinverfügung der Stadt Essen
Update 02.11.2020
Der Landessportbund NRW hat die wichtigsten Fragestellungen, die den Sport betreffen im Hinblick auf die ab November gültige CoronaSchVO hier für Sie zusammengestellt:
Update 30.10.2020
Die rasant steigenden Corona-Infektionszahlen machen in Nordrhein-Westfalen im November 2020 eine deutliche Einschränkung des öffentlichen und privaten Lebens notwendig. Die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind in die landesweit geltende Corona-Schutzverordnung eingeflossen. Sie ist komplett neu formuliert worden.
CoronaSchutzverordnung mit Gültigkeit ab 02.11.2020
Update 23.10.2020
Rundbrief an alle Vereine mit neuen Regelungen für den Sport mit Gültigkeit ab 26.10.2020
Update 17.10.2020
CoronaSchutzverordnung mit Gültigkeit ab 17.10.2020
Update 12.10.2020
Hier finden Sie die ab dem 12.10.2020 gültige Allgemeinverfügung der Stadt Essen:
Link: Coronavirus_Allgemeinverfugung_der_Stadt_Essen_12.10.2020
Update 16.09.2020
Hier finden Sie die ab dem 16.09.2020 gültige Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) sowie einige Hinweise des LSB:
Link: zur CoronaSchVO gültig ab 16.09.2020
Update 01.09.2020
Hier finden Sie die ab dem 01.09.2020 gültige Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) sowie einige Hinweise des LSB:
Link: Fassung CoronaSchVO ab 01.09.2020
Wie schon bei der letzten Aktualisierung am 12.08. hat es erneut keine Veränderungen bezüglich der Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes gegeben. Nach wie vor gilt die 30-er Regelung bei den Kontaktsportarten. Die Zahl der Zuschauer bleibt auf 300 begrenzt, wobei weiterhin auf die Rückverfolgbarkeit geachtet werden muss. Große Sport- und Festveranstaltungen bleiben bis zum 31.12.2020 untersagt. Die LSB- Leitfäden für Vereine und Trainer*innen/Übungsleiter*innen haben wir aktualisiert.
Soforthilfe Sport in NRW läuft weiter! Bis zum 15.11.2020 können Vereine und Mitgliedsorganisationen bei Corona-bedingten Liquiditätsengpässen über das Förderportal des LSB NRW Anträge zur Unterstützung stellen.
Am 01.09.2020 wurden die „Richtlinie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für Sportvereine und Unternehmen im professionellen und semiprofessionellen Wettbewerb in der Bundesrepublik Deutschland zur Überbrückung von Einnahmeausfällen im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19“ veröffentlicht. Mit diesem 200 Mio. € umfassenden Förderprogramm können (semi-)professionelle Sportvereine bzw. Unternehmen der 1. und 2. Ligen im olympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssport (ohne 1. und 2. Fußball-Bundesliga der Männer) Unterstützung beantragen.
Link zur Übersichtsseite des LSB mit aktuellen Infos zur CoronaSchVO
Update 12.08.2020
Ab dem 12.08.2020 gilt die neue Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO).
Link: Fassung CoronaSchVO ab 12.08.2020
Link zur Übersichtsseite des LSB mit aktuellen Infos zur CoronaSchVO
Update 13.07.2020
Hier finden Sie die neueste Version der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) und Anlage Hygiene- und Infektionsschutzstandards mit Gültigkeit ab 15.07.2020.
Fassung_coronaschvo_ab_15.07.2020
Update 02.07.2020
Hier finden Sie die neueste Version (Verlängerung) der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) und Anlage Hygiene- und Infektionsschutzstandards ab 02.07.2020. Gegenüber der vorhergehenden Verordnung hat es für den Sport keine Veränderungen gegeben.
Fassung_coronaschvo_ab_02.07.2020
Update 22.06.2020
Information des Ordnungsamtes zum Thema Abgabe von Speisen und Getränken auf Sportplätzen
Abgabe von Speisen und Getränken auf Sportplätzen im Rahmen der CoronaSchVO
Update 16.06.2020
Hier finden Sie die neueste Version der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) und Anlage Hygiene- und Infektionsschutzstandards ab 15.06.2020:
Fassung_coronaschvo_ab_15.06.2020
Anlage_zur_coronaschvo_ab_15.06.2020
Update 15.06.2020
Übersicht des LSB zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs
Tabelle Wiederaufnahme Sportbetrieb 15.06.2020 Fassung 2002-06-13
Update 05.06.2020
Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen – Abgabefrist verlängert!
Weitere Informationen finden Sie unter dem Link:
Förderungen-Zuschuesse/zuschuesse-für-Übungsleiter*innen
Update 18.05.2020
LSB: Soforthilfprogramm des Landes um 3 Monate verlängert
Soforthilfe-fuer-den-sport-in-nrw
Update 11.05.2020
LSB : Schrittweise, verantwortungsvolle Wiederaufnahme des Sportbetriebs:
Der Landessportbund hat alle aktuell zugänglichen Informationen zusammengestellt und wird diese Seite laufend aktualisieren.
Der Stufenplan ist immer unter der Maßgabe zu sehen, dass sich die Gesundheitslage nicht verschlechtert. Es ist ein Plan, keine Garantie, dass es so kommen wird. Vorsicht und bedachtes Handeln sind das Gebot der Stunde.
LSB zur Wiederaufnahme-des-sportbetriebs
Update 07.05.2020
Für den Sport- und Freizeitbereich gelten folgende Stufen:
Ab Donnerstag (7. Mai 2020) ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt
Presseinformation des Landes NRW
Update 29.04.2020
Mitteilung des DOSB: „Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens sind geschaffen“
Update 29.04.2020
Mitteilung des DOSB: „Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens sind geschaffen“
Update 27.04.2020
LSB NRW und BRSNW lassen online-Rehasport zu
- Gemeinsames Schreiben LSB NRW und BRSNW
- Antrag Online-Rehasport
- Einwilligungserklärung TN zur Durchführung von Online-Angeboten
- Anforderungen Online-Rehasport
Update 20.04.2020
Rehasport online
- Regelungen des GKV Spitzenverbandes
- Positionierung des DBS
- Stellungnahme des LSB NRW und des BRSNW
- Informationen des RSD
Präventionsangebote online
Update 09.04.2020
LSB informiert über gesetzliche Erleichterungen für Vereine in der Corona-Krise
Finanzielle Unterstützung für Sportvereine – ein Überblick und NEU dabei Unterstützung für gemeinnützige Sportvereine, Anträge können ab dem 15.04.20 online gestellt werden.
Update 01.04.2020
DOSB informiert über die Absprachen mit der GEMA:
Update 30.03.2020
Kleinunternehmer, Freiberufler und Solo-Selbstständige können jetzt Zuschüsse beantragen:
Update 26.03.2020
Rehabilitationssport
Update 23.03.2020
Der LSB NRW e.V. und der BRSNW haben gemeinsam eine Erklärung zum Rehabilitationssport an die Vereine versandt:
Update 22.03.2020
Der LSB-Präsident Stefan Klett und die Staatssekretärin Andrea Milz haben sich mit einer Videobotschaft an den organisierten Sport in NRW gewendet:
20.03.2020
Grundlegende Informationen von der Stadt Essen:
- Allgemeinverfügung vom 18.03.2020 (gültig ab 19.03.2020)
- Aktuelle Informationen rund um das Coronavirus in Essen
- Das Gesundheitsamt der Stadt Essen informiert zum Coronavirus
- Einschränkungen der Stadtverwaltung
Ihr Verein beschäftigt Mitarbeiter? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeit und Bedingungen unter der Kurzarbeit beantragt werden kann:
Ihr Verein ist ein Reitvereine? Dann informieren Sie sich über die Regelungen in Bezug um die Versorgung der Pferd:
Darüber hinaus hat der LSB NRW e.V. seine Fachverbände und Bünde darüber informiert, dass sie eine Vielzahl Ihrer Fragen in einer FAQ-Liste beantwortet haben.