DOSB Förderprogramm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ und Unterstützungsleistungen des Land NRW zur Bewältigung der Energiekrise

Der Deutsche Olympische Sportbund hat mit Fördermitteln des Bundesministerium des Innern und der Heimat das Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ aufgelegt. Detaillierte Informationen finden Sie unter Der Deutsche Olympische Sportbund (dosb.de)

Unter den FAQ auf dieser Seite werden die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten sehr gut erläutert. Für Sie als Verein ist insbesondere die Säule 2 mit den Modulen 1 und 3 interessant. Modul 1 beschäftigt sich mit der Förderung von Veranstaltungen zur (Rück-)gewinnung von Mitgliedern und unterstützt hier mit bis zu 1.000,- €. Modul 3 hilft bei der Mitgliedergewinnung und stellt neuen Mitgliedern Sportvereinschecks über 40,- € zur Verfügung, um die Hemmschwelle zum Eintritt in einen Verein zu minimieren.

Unterstützungsleistungen seitens des Land NRW zur Bewältigung der Energiekrise: Die Landesregierung hat kürzlich ein Sondervermögen zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine aufgelegt. Die Mittel des Sondervermögens sollen auch dem Sport zugutekommen. So sind ca. 55 Mio. Euro dafür vorgesehen, Sportvereine angesichts gestiegener Energiepreise zu unterstützen. Demnach sind alle Sportvereine antragsberechtigt, die Mitglied in einem Kreis- oder Stadtsportbund oder Fachverband sind und dem Landessportbund NRW angehören. Billigkeitsleistungen können sowohl von Vereinen mit eigenen Sportstätten in Anspruch genommen werden als auch von Vereinen, die kommunale Sportstätten gegen Entgelt nutzen. Die Soforthilfe wird über das Förderportal des Landessportbundes NRW abgewickelt werden. Erste Informationen des LSB finden Sie unter LSB-Präsident Klett: „Soforthilfe des Landes verhindert winterbedingte Einschränkungen für den NRW-Sport“ | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.

(Das dazu benötigte Formular soll in Kürze auf dieser Seite bereitgestellt werden, eine Einreichung kann voraussichtlich ab Ende Februar erfolgen.)

Für alle weitergehend Interessierten hier auch der link zur Richtlinie im Ministerialblatt des Landes NRW:
MBl. NRW. Ausgabe 2023 Nr. 3 vom 30.1.2023 Seite 45 bis 52 | RECHT.NRW.DE

Zu beiden Programmen werden wir Sie detaillierter informieren sobald uns Näheres vorliegt. Insgesamt kann man aber festhalten, dass der Sport mit den dann drei vorliegenden Förderprogrammen sehr gut bedacht wurde und dass alle drei Programme für den organisierten Sport eine große Unterstützung und Hilfe bedeuten.