Die Situation rund um das Coronavirus löst viele Fragen aus, für jeden Einzelnen, aber auch für die Verantwortlichen im Sport. Wir haben deshalb die uns bekannten Informationen für Sie zusammengetragen.

Update 07.03.2021

Ab Montag, 08.03.2021 gilt die neue CoronaSchVO des Landes NRW. Die neuen Regelungen für den Sport findet Ihr weiterhin in § 9 der Verordnung.

Der LSB NRW e.V. hat zudem die Ausnahmeregelungen auf seiner Homepage veröffentlicht.

Update 22.02.2021

Die CoronaSchVO mit Gültigkeit ab 22.03.2021 enthält Lockerungen für den Sport.