Wie in Medien ausführlich berichtet, ist die Bundesnotbremse nun in letzter Instanz beschlossen und tritt ab Samstag, 24. April in Kraft. Sie ist bis zum 30. Juni 2021 gültig.

Folgliche Änderung für den Sport: Die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten mit maximal zwei Personen oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands bleibt ab einem Inzidenzwert von über 100 erlaubt.

Neu ist, dass Kinder unter 14 Jahren nur noch bis zu fünf Personen und nur noch kontaktlosen Sport ausüben dürfen und Anleitungspersonen müssen ein negatives Testergebnis, dass nicht älter als 24 Stunden und von einer anerkannten Testung stammen muss, vorlegen können.

Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung der Stadt Essen