Ab 13. Januar 2022 gelten die geänderten Regelungen in der Corona-Schutzverordnung und bringen die erhoffte Erleichterung für unseren Sport!

Beim Sport in Innenräumen gilt weiterhin grundsätzlich 2G+. Allerdings ersetzt die Auffrischungsimpfung (Boostern!) ab sofort den zusätzlich zur Immunisierung erforderlichen Antigenschnelltest. Auch zweimal geimpfte Personen, die sich danach trotzdem infiziert haben und wieder genesen sind, benötigen ab Donnerstag keinen zusätzlichen Test mehr.

Lesen Sie hier die ab 16.01.2022 geänderte Fassung der CoronaSchVO Link

In der Übersicht des LSB NRW e.V. finden Sie schnell alle Regelungen für Sport drinnen, draußen und was aktuell für Kinder gilt Link