Heute Nachmittag wurde die Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die wir Ihnen hier mit den wichtigsten Änderungen für den Sport kurz zusammengefasst haben:

  • Die Ausübung von Sport (Training und Wettkampf) ist nur noch genesenen und geimpften Personen erlaubt. Ausnahme sind Kinder bis zu einem Alter von 15 Jahren.
  • Nach unserer Interpretation gilt dies selbstverständlich auch für Trainer und Übungsleiter, da diese ebenfalls an der Sportausübung teilnehmen.
  • Wer sich nicht impfen lassen kann oder darf, muss dies durch ein ärztliches Attest nachweisen und einen aktuellen Test vorweisen.
  • Die Kontrolle des Impfstatus obliegt immer dem Ausrichter bzw. Veranstalter.
  • Ab dem 26.11.2021 soll die vom Robert Koch Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden.

Link zur Verordnung (Quelle: mags.nrw) mit Markierung der geänderten Textstellen: