Pressemeldung der Stadt Essen vom 05.03.2021

Aufgrund der Regelungen der letzten Coronaschutzverordnungen im sognannten Lockdown wurden die städtischen Sportstätten in Essen bereits Ende letzten Jahres für die Öffentlichkeit geschlossen.

Seit dem 22. Februar gibt es die ersten Lockerungen, auch im Bereich Sport. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb bleibt zwar weiterhin auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme macht die aktuelle Coronaschutzverordnung aber für den Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Haushalts auf Sportanlagen unter freiem Himmel.

Da nach Beschluss der gestrigen (03.03.) Bund-Länder-Konferenz die Coronaschutzmaßnahmen weiter gelockert und nicht wieder verschärft werden sollen, wird die Stadt Essen auch die Nutzungsmöglichkeiten für den Individualsport ausweiten.

Ab morgen, 5. März, werden die  städtischen Sportplätze wieder öffnen:

Die Bezirkssportanlagen (BSA) Am Hallo, Am Krausen Bäumchen, Am Wasserturm Frintrop, Ardelhütte, Bäuminghausstraße, Buderusstraße (Kray-Arena), Hubertusburg, Kuhlhoffstraße, Oststadt, Raumerstraße (Helmut-Rahn-Stadion) und Überruhr sowie die Sportanlagen (SA) Langmannskamp, Lohwiese und die Meisenburgstraße.

Die Jedermann-Sportanlage Schillerwiese ist bereits seit dem 22. Februar wieder für den Individualsport geöffnet.

Öffnungszeiten der Sportplätze

Die Sportplätze öffnen montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 19:30 Uhr. Im Vormittagsbereich werden die Plätze vorrangig für den Schulsportunterricht genutzt, ab mittags/nachmittags stehen die Plätze auch allen anderen Bürger*innen zur Verfügung.

Aufgrund von begrenzten personellen Kapazitäten können an den Wochenenden nicht alle Sportplätze öffnen. Verteilt auf das Essener Stadtgebiet sind samstags und sonntags folgende Sportplätze in der Zeit von 11 bis 17 Uhr geöffnet:

  • BSA Am Wasserturm Frintrop
  • Jedermann-Sportanlage Schillerwiese in Essen-Stadtwald
  • BSA Sportanlage Überruhr
  • SA Lohwiese in Essen-Karnap

Kontrolle der Coronaschutzmaßnahmen

Der jeweilige Platzwart wird auf den Sportplätzen für die Einhaltung der Regelungen aus der Coronaschutzverordnung achten. Bei Bedarf wird zusätzliches Aufsichts- bzw. Sicherheitspersonal eingesetzt.  

Es gelten die jeweiligen Regelungen der Coronaschutzverordnung NRW für den Bereich Sport. Nach aktuellem Stand muss zwischen verschiedenen Personen oder Gruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, dauerhaft mindestens 5 Meter Abstand eingehalten werden.