Förderanträge noch bis zum 30.06.2021 möglich zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen in 2021.

Der Landessportbund NRW e.V. informiert: Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem LSB auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind auch die Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen in den Jahren 2020 oder 2021 ausgelaufen sind oder auslaufen. Zusätzlich wird aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie in diesem Jahr auf die Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet.

Im Jahr 2021 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag stellen.

LSB Antragsverfahren

Landessportbund NRW e.V.

© Bild: LSB NRW, Andrea Bowinkelmann